Dem Algorithmus die Hand reichen

Musik und künstliche Intelligenz

31. März 2026

Lesezeit: 12 Minute(n)

Die Entwicklung der künstlichen Intelligenz transformiert die Musikbranche in rasender Geschwindigkeit. Manche prophezeien sogar ihr Ende. Doch die Fachwelt ist sich sicher, dass handgemachte Musik nicht aussterben wird. Voraussetzung ist allerdings, dass wir endlich beginnen, KI gezielt zu kontrollieren und vor allem das Urheberrecht anzupassen.

Text: Erik Prochnow

Es war ein Schock für Emily Portman. Im Juli 2025 erreichte die renommierte britische Folksängerin die Mail eines Fans, der ihr zu ihrem neuen Album gratulierte. Doch die Musikerin hatte seit 2022 gar keine Songs mehr veröffentlicht. „Ich recherchierte und fand dann unter meinem Profil auf allen Plattformen wie Spotify, I-Tunes oder Youtube das Album Orca zum Verkauf“, sagt die Künstlerin, die für ihren einzigartiges Songwriting und ihre eindringliche Stimme gefeiert wird. Die Lieder hatte sie noch nie gehört, und die perfekt produzierte Musik klang für sie eher flach und steril. Ihr wurde klar, dass jemand künstliche Intelligenz verwendet hatte, um ein Album in ihrem Stil zu kreieren und es mit ihrem Profil zu verlinken.

Emily Portman beim Rudolstadt Festival 2016

Foto: Frank Szafinski

Längst hat KI die Musikwelt erfasst, und sie ist dabei, die Kunst völlig zu transformieren – mit allen Vor- und Nachteilen. Der französische Musikstreamingdienst Deezer gab im November 2025 bekannt, dass jeden Tag rund 50.000 KI-Songs auf die Plattform hochgeladen werden. Das entspräche etwa einem Drittel aller Titel. Im Januar desselben Jahres seien es noch 10.000 Songs gewesen. Ende September kündigte zudem der Konkurrent Spotify an, circa 75 Millionen KI-Songs von der Plattform löschen zu wollen. Aber es ist nicht nur die schiere Masse an Liedern, die inzwischen mit KI produziert und ins Internet hochgeladen wird, die Musikschaffende, Produktionsteams, Gewerkschaften und Publikum gleichermaßen beunruhigt. Es ist vor allem ihre rasant zunehmende Qualität, wie etwa auch Emily Portman erfahren musste. Im Juni 2025 sorgte zum Beispiel die vollständig per KI produzierte Band The Velvet Sundown mit zwei Alben auf Spotify und einem Internetauftritt auf Instagram für Furore. Ihre an Crosby, Stills & Nash angelehnte Musik erreichte gleich im ersten Monat 400.000 Menschen. Das KI-Projekt Breaking Rust wurde im November 2025 mit dem Song „Walk My Walk“ sogar von 2,1 Millionen Hörenden an die Spitze der US-Country-Charts katapultiert. Selbst die Beatles haben mithilfe von KI noch einmal John Lennon auferstehen lassen und mit „Now And Then“ einen weiteren Hit gelandet.

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„Die Technik ist inzwischen so gut, dass es immer schwerer wird zu unterscheiden, was von KI generiert ist und was nicht“, sagt Ali Nikrang, der seit 2011 als Forscher und Künstler am Ars Electronica Futurelab im österreichischen Linz arbeitet. Und Stephan Baumann fügt hinzu: „Heute kann man einen kompletten Musiker plus Artwork, Album, Medienauftritt und Vita erschaffen, und selbst Profis werden kaum noch erkennen können, ob es ein Fake ist oder nicht, vor allem wenn man die Musik nebenbei hört.“ Der promovierte Musik- und KI-Spezialist forscht seit über dreißig Jahren am Deutschen Forschungsinstitut für Künstliche Intelligenz (DFKI) und kann es dennoch kaum glauben, wie schnell KI inzwischen als Alltagswerkzeug in der Bevölkerung angekommen ist.

Ali Nikrang

Foto: Florian Voggeneder, vog.photo, Ars Electronica

Bestes Beispiel für die Fähigkeiten der Technologie ist der 2024 von der Bremer Kreativagentur Construktiv vollständig per KI erschaffene Popsänger Ben Gaya, der allein auf Instagram 1,2 Millionen Klicks erzielte. Baumanns Aussage unterstreicht auch eine von Deezer gemeinsam mit dem Marktforschungsinstitut Ipsos durchgeführte aktuelle Studie mit 9.000 Teilnehmenden in acht Ländern. 97 Prozent der Befragten konnten unter drei vorgespielten Songs – darunter zwei KI-generierte Stücke – nicht bestimmen, welches Lied von Menschen geschaffen und gespielt war.

„Die Technik ist inzwischen so gut, dass es immer schwerer wird zu unterscheiden, was von KI generiert ist und was nicht.“

Ali Nikrang

Doch was bedeutet die explosionsartige Entwicklung der KI für die Musikbranche, allen voran die Künstlerinnen und Künstler? Stirbt der Beruf des Musikers, der Musikerin aus und wird es künftig nur noch digitale Musik geben? Welche Konsequenzen hat das für die Kreativität in der Musik? Wem gehören eigentlich die Rechte an KI-generierten Songs? Und schließlich: Wie wird geregelt, mit welchem Input die KI trainiert wird, und wie werden Kreative dafür urheberrechtlich entlohnt? In ihrer Antwort auf diese Fragen sind sich die Wissenschaftler Nikrang und Baumann einig. Aus ihrer Sicht lasse sich die Entwicklung nicht mehr aufhalten. Schließlich sei nicht die Technik das Problem, sondern die Art und Weise, wie Menschen sie einsetzen. Klar sei nur, dass sich die Musikbranche wird anpassen müssen. Und wie bei jeder industriellen Revolution werden die einen dabei gewinnen, andere verlieren.

„Vor allem diejenigen, die effiziente Kompositionen wie Jingles, Hintergrundmusik etwa für Hotelbars, Marketing oder Videospiele erschaffen haben, werden künftig durch KI ersetzt“, sagt Baumann. Aber: „Musik braucht neue Technologien, neues Input, um sich weiterzuentwickeln“, betont Nikrang. Das rufe anfangs oft Widerstände hervor, mit der Zeit werde dann aber doch der Wert neuer Entwicklungen in der Gesellschaft geschätzt. „Als 1979 mit dem Fairlight-Sampler der erste digitale Synthesizer herauskam, dachten viele, dass es keine Orchester mehr bräuchte, was bis heute nicht eingetreten ist, und gleichzeitig wurde die elektronische Musik Ende der Achtziger und Anfang der Neunziger ein Hit in der Popmusik“, erinnert sich Wissenschaftler Baumann, der selbst als Künstler in der elektronischen Musik aktiv ist.

Neue Technik hat schon immer maßgeblich zur Entwicklung von Musik beigetragen. Ob Drumcomputer, Voice Changer, um Fehler in der Gesangsstimme auszugleichen, oder Digital Audio Workstations, um Rhythmusschwankungen zu beheben, sie alle haben gleichzeitig auch immer Kritik hervorgerufen. Dennoch sind sie nach wie vor ein beliebtes Mittel bei Musikaufnahmen.

In der Musikgeschichte hat jede Generation versucht, etwas Neues zu erschaffen – und die KI bietet dafür ungeahnte Möglichkeiten. Nach Ansicht der beiden Wissenschaftler ist allerdings auch diese Technologie nur ein kreatives Werkzeug und sollte nicht überbewertet werden. „Künstliche Intelligenz ist letztlich eine Software, die aufgrund von Wahrscheinlichkeiten vorhandenes Wissen wie Text oder Musikaufnahmen neu kombiniert. Man kann sie an- und ausschalten, um Befehle abzuarbeiten“, erklärt Stephan Baumann. Ali Nikrang geht sogar noch einen Schritt weiter. „KI ist ausschließlich vergangenheitsorientiert und hat keine Originalität im Sinne der Intention, etwas Neues, Individuelles zu kreieren. Das ist nur in Kombination mit dem Menschen möglich.“ Für ihn ist letztlich jedes Instrument eine technologische Innovation, mit der neue Ausdrucksmöglichkeiten entstehen. „Ich bin überzeugt, dass das Potential von KI so groß ist, dass auch hier ganz neue Formate entstehen werden“, so Nikrang, der seit 2023 auch als Professor für KI und musikalische Kreation an der Hochschule für Musik und Theater in München unterrichtet. Seine Studierenden arbeiten zum Beispiel regelmäßig mit seiner Kompositionssoftware Ricercar, die auf KI basiert. In einem gemeinsamen Projekt mit den Münchner Philharmonikern und der Münchner Firma Brainlab AG haben sie mithilfe der Technik ein Konzert für ein selbstspielendes Klavier und Orchester erschaffen. Auf der Bühne spielte das Klavier den KI-generierten Part und das Orchester die Komposition der Studierenden.

Ali Nikrang

Foto: Florian Voggeneder, vog.photo

„Die KI ist eine Brückentechnologie, die einen ganz neuen Zugang zur Musik und zur Komposition ermöglicht, auch für Laien“, sagt Nikrang. Für ihn ist die Technologie keine Konkurrenz, sondern eine Bereicherung für professionelle Musikschaffende. Dabei könne KI Kreativität in der Musik auf zwei Arten fördern. Einerseits lassen sich vermeintlich nicht zusammenpassende Elemente wie gegensätzliche Instrumente oder Musikstile zu neuen Klängen kombinieren. Oder Musikschaffende entwickeln mit Hilfe von KI die eigenen Werke weiter und erschaffen völlig neue musikalische Konzepte. Beides könne die KI aber nicht von allein, sondern nur in Zusammenarbeit mit dem Menschen. In jedem Fall erfordere es die persönliche Intention des Künstlers oder der Künstlerin. „Das Ergebnis werden dann individuelle authentische Werke sein. Dazu gibt es bereits sehr viel Forschung“, unterstreicht Nikrang. Baumann sieht die Entwicklung kritischer: „Ich warte seit zehn Jahren darauf, dass irgendein genialer junger Künstler die KI so trainiert hat, dass eine neue Soundästhetik oder ein neues Genre entsteht, so wie der Drumcomputer Techno hervorgebracht hat. Aber bis jetzt höre ich nichts davon.“ Der Grund dafür liege wahrscheinlich in der großen Menge an Daten, die es erfordere, um KI zu trainieren. Letztlich sei das auch nur ein intellektueller Prozess. Was die Menschen jedoch wollen sei Musik, die Gefühle auslöse. „Was der KI fehlt ist ein Verständnis für Blut, Schweiß, Tränen, Tod, Humor und Trauer“, sagt der 62-Jährige. Im neuen Jahr wird der Wissenschaftler sein erstes Album aufnehmen – elektronische Musik, handgespielt mit analogen Instrumenten und ganz ohne KI.

Stephan Baumann

Foto: Promo

„Die Magie entsteht im Moment, wenn drei Menschen an Bass, Drums und Synthesizer synchron Songs aufnehmen, wenn man spürt, dass eine Saite schwingt“, erläutert Baumann. Dieses unmittelbare Erlebnis aller Sinne ist für ihn wie für Ali Nikrang ein weiterer Grund, warum es immer Musikschaffende geben wird. Die Menschen werden immer ein Bedürfnis nach Livemusik haben, weil sie eine soziale Funktion hat. „Das Publikum kommt zusammen, weil es die Musiker direkt fühlen und hören will. Das kann die KI nicht ersetzen“, sagt Nikrang. Zudem brauchen die Künstlerinnen und Künstler das Publikum, weil Liveauftritte für die meisten heute die Haupteinnahmequelle sind. Ob die live gespielte Musik dann aber von den Künstlern oder der KI komponiert würde, spielt für Nikrang keine Rolle.

Laut Stephan Baumann könnte KI aber auch das Liveerlebnis selbst dauerhaft verändern. Anhand von Sprach-, Video- und Textaufnahmen ließen sich zum Beispiel Hologramme von aktiven oder auch verstorbenen Musikschaffenden erzeugen, die dann auf die Bühne gebracht werden. Einen Vorgeschmack bietet bereits die Show ABBA Voyage in London, in der die weltberühmte Popgruppe in Form realistischer digitaler Avatare nicht nur jeden Abend ein komplettes Konzert präsentiert, sondern auch ewig jung bleibt. „Das ist auch eine ethische Frage, die wir intensiv diskutieren müssen, ob wir so weit gehen wollen“, ist der Wissenschaftler skeptisch.

„Musik braucht neue Technologien, neues Input, um sich weiterzuentwickeln.“

Stephan Baumann

Ein viel breiteres Einsatzfeld für KI in der Musik sieht er ganz woanders. „KI bietet vor allem Anwendungsmöglichkeiten in der passiven und aktiven Musiktherapie“, so Baumann. Zum Beispiel zeigt die Forschung, dass sich KI-basierte Apps für Armbänder entwickeln lassen, die für bestimmte Atem- oder Herzfrequenzen sowie psychologische Zustände gezielt Musik erzeugen, um Emotionen zu regulieren und Wohlbefinden zu schaffen. In der aktiven Musiktherapie könnte es darüber hinaus einen KI-Assistenten geben, der anhand einer Echtzeit-Audioanalyse bestimmt, welche Musikfolgen einem Patienten, einer Patientin guttun oder nicht. Angesichts des überall vorherrschenden Mangels an Therapieplätzen könnte aber auch zunehmend Musiktherapie direkt per KI angeboten werden.

In jedem Fall sehen Nikrang und Baumann in der KI-Entwicklung immer noch den Menschen im Zentrum. Damit dieser aber die Technologie in Zukunft steuern und kontrollieren kann, muss die Urheberrechtsfrage geklärt werden. Wie schwer das ist, zeigt bereits der Prozess des Samplings, der in den Achtzigerjahren entstand. Dabei werden bestehende Musikaufnahmen ausgeschnitten, um neue Songs oder Beats zu kreieren. Die Gruppe Kraftwerk etwa prozessiert seit mehr als 25 Jahren gegen den Deutschrapper Moses Pelham wegen der unerlaubten Nutzung bestimmter Tonsequenzen. Bei der KI ist die Urheberrechtsfrage jedoch um ein Vielfaches komplizierter. „Wie die aktuelle Tandem-Studie zeigt, wird beim Einsatz von KI die Nutzung und Vervielfältigung von geistigem Eigentum auf drei Ebenen verletzt“, sagt Matthias Hornschuh, Mitglied im Aufsichtsrat der Verwertungsgesellschaft für Urheberrechte GEMA und Sprecher der Berliner Initiative Urheberrecht. Das Tandem-Gutachten des Rechtswissenschaftler Tim W. Dornis und des KI-Experten Sebastian Stober wurde im September 2024 veröffentlicht. Darin belegen die beiden Forscher, dass schon bei der Datenerfassung für das KI-Training, dem Durchsuchen oder Crawling von Webseiten und dem gezielten Herunterladen oder Scraping geistiges Eigentum ohne Erlaubnis gespeichert wird. „Werden die Daten auf Servern außerhalb Europas gespeichert, gilt das Recht des dortigen Landes. Das heißt: Trotz offenkundiger Rechtsverstöße können wir hier nicht klagen“, erklärt Hornschuh.

Matthias Hornschuh

Foto: Sebastian Linder

Doch Vervielfältigungen finden auch beim eigentlichen Prozess des KI-Trainings statt, dem Memorisieren, das dazu auf die Informationen der aufbereiteten Datenbanken zurückgreift. Schließlich gibt es noch die dritte Ebene des Promptings oder gezielten Befragens der KI, das das Output auf Basis der Daten generiert. Zwar sieht das europäische Urheberrecht beim Text-and-Data-Mining (TDM) die Möglichkeit vor, Daten ohne Erlaubnis der Rechtsinhabenden durch TDM-Schranken zu nutzen. „Doch das Landgericht München hat am 11. November 2025 entschieden, dass TDM zwar erlaubt, aber unter den aktuellen Bedingungen der KI-Modelle bereits durch das Memorisieren nicht rechtskonform sei“, erläutert Hornschuh. In dem von der GEMA gegen den Erfinder von ChatGPT, das Techunternehmen OpenAI, geführten Verfahren wurde zum ersten Mal zugunsten der Musikschaffenden entschieden. Gegenstand des Prozesses waren bekannte Liedtexte etwa von Herbert Grönemeyer oder Reinhard Mey. Das Landgericht München entschied, dass OpenAI die Texte nur mit Erlaubnis und unter Zahlung von Lizenzgebühren für das Training seines KI-Modells verwenden darf. Hornschuh: „Aus der Sicht des Gerichts liegt hier eine Form des Plagiats vor.“

„Geistiges Eigentum wird aus Europa unentgeltlich abgezogen, um woanders Wertschöpfung zu schaffen.“

Matthias Hornschuh

So notwendig das Urteil auch ist, bleibt fraglich, ob es sich schon bald finanziell für die Künstlerinnen und Künstler auszahlen wird. „Das Urteil kann den Knoten nicht durchschlagen, aber es kann helfen, ihn an einer Stelle zu lösen“, prophezeit Hornschuh. Der Wissenschaftsjournalist Ranga Yogeshwar hat die aktuelle Situation bereits 2023 als den „größten Diebstahl der Menschheitsgeschichte“ bezeichnet. Die führenden Techunternehmen greifen mithilfe von KI das Weltwissen ab und verwandeln es in lukrative Produkte, mit denen sie hohe Profite erzielen. Wie aktuelle Zahlen belegen, hat etwa die führende KI-Musikplattform Suno von Januar 2024 bis November 2025 rund 32 Millionen Dollar für KI-Training ausgegeben, für den Erwerb von Daten im selben Zeitraum dagegen nur 2.000 Dollar. Das Ergebnis sind Stilplagiate, die Bestehendes so stilecht neu kombinieren, dass Hörende wie im Fall Emily Portman nicht mehr unterscheiden können, ob die Künstlerin selbst die Musik geschrieben hat oder nicht. Während Portman für die Nutzung ihres Musikkatalogs leer ausging, versuchten die Kreatoren der KI-generierten Albumkopie in ihrem Stil durch das Hochladen auf Plattformen wie Spotify Lizenzgebühren zu erzielen, die anhand der Klickzahlen berechnet werden.

Forschende wie Baumann fordern daher schon länger die Kennzeichnung KI-generierter Musik etwa mittels eines Wasserzeichens. „Technisch ist es längst kein Problem mehr, zu markieren, wer das Prompting gemacht und inwieweit ein Musiker künstlerisch dazu beigetragen hat, um das anteilsmäßig zu vergüten“, sagt Informatiker Stephan Baumann. Die Streaminganbieter Deezer und Qobuz haben bereits den Einsatz selbst entwickelter Erkennungssoftware angekündigt, mit der die Unternehmen rein KI-generierte Songs zu hundert Prozent erkennen wollen. Die Kennzeichnung würde allerdings auch bedeuten, dass geklärt werden muss, wem die Urheberrechte an KI-generierten Songs gehören. „Wenn ein Künstler etwas Authentisches, Individuelles, wirklich Neues mit der KI erschafft, sollte das Urheberrecht bei dieser Person liegen“, fordert Ali Nikrang. Laut Matthias Hornschuh müsste dafür aber die Hürde für die Schutzfähigkeit sehr hoch liegen und sollte Output, das automatisiert durch KI erzeugt würde, gar keinen urheberrechtlichen Werkschutz erhalten. Seiner Ansicht nach bedeute das auch, die Geschäftsmodelle der KI-Musikanbieter wie Suno oder Udio zu hinterfragen. „Die Firmen ziehen ihre Kunden über Abomodelle auf die Plattformen, aber am Ergebnis ihrer Prompts haben die Nutzer keine Rechte“, erklärt Hornschuh. Das erzeuge gerade viel Unmut unter den Abobeziehenden.

Matthias Hornschuh

Foto: Teymour Tehrani

Das Vorgehen der US-Techkonzerne zeigt, dass es für die Unternehmen sehr lukrativ ist, schnell zu handeln, um die Nutzenden mit bestimmten Produktangeboten zu fangen, bevor die Politik überhaupt reagieren kann. „Die Politiker haben dann Angst, sich mit den Wählern anzulegen, weil sie ihnen keine Angebote wegnehmen wollen. Aber auf die Interessen der Künstler wird keine Rücksicht genommen“, sagt Hornschuh. Zudem sei es für viele nicht erkennbar, dass sie durch die kostenlose, freiwillige Bereitstellung persönlicher Daten ausgenutzt werden. Ihr eigener Vorteil durch etwa den permanenten Zugriff auf Musik ihrer Lieblingsacts wirkt größer als das Verständnis für die kreative geistige Arbeit der Musikschaffenden. Ein hergestelltes Instrument kann man nicht teilen, ohne es zu zerstören, aber ein urheberrechtlich geschützter Song lässt sich leicht vervielfältigen. Das Ergebnis bleibt immer vollständig erhalten, und die Musikschaffenden haben keinen Einfluss mehr auf seine Nutzung.

Gleichzeitig ist den Menschen nicht klar, dass das Urheberrecht eine wichtige Funktion zum Erhalt der Demokratie hat. Urheberschaft bedeutet auch immer, die Haftung zu haben für den Inhalt, den man verbreitet. Hornschuh: „Ein Komponist haftet genauso wie ein Journalist oder Pressefotograf im strafrechtlichen Sinn.“ Umgekehrt verpflichte Eigentumsrecht, wenn die Produkte öffentlich angeboten werden. So könne die GEMA niemandem die Lizenz für ein Musikstück verweigern, wenn derjenige bereit ist, dafür zu bezahlen. Die Politik müsse endlich begreifen, so Hornschuh weiter, dass es bei der gegenwärtigen, von den US-Techunternehmen vorangetriebenen Entwicklung der KI ausschließlich um Kapitalinteressen geht. Geistiges Eigentum wird aus Europa unentgeltlich abgezogen, um woanders Wertschöpfung zu schaffen. „Das dürfen der Gesetzgeber und die Gerichte den US-Unternehmen nicht durchgehen lassen. Die Trainingsdaten müssen aufgedeckt werden“, fordert der Musikwissenschaftler. Das Ganze habe zudem auch eine volkswirtschaftliche Dimension.

Matthias Hornschuh

Foto: Teymour Tehrani

Der Aktivist sieht jedoch Hoffnung. Die Dringlichkeit des Problems sei in der Europäischen Kommission und im Europäischen Parlament erkannt. „Zum ersten Mal sitzen Urheberrechtsaktivisten mit Bürgerrechtlerinnen, Datenschützern und Digital- sowie Netzpolitikern in einem Boot, denn die Situation ist für die Künstler existenziell“, berichtet Hornschuh. Er sei sich deshalb sicher, dass die Musikschaffenden künftig an der KI-Wertschöpfung mittels ihrer Musik etwa in Form von Festpreisen beteiligt werden. Das Zeitfenster zu handeln, sei aber sehr klein. „Der Satz ‚Aufgeschobene Gerechtigkeit ist verweigerte Gerechtigkeit‘ bringt die Situation sehr gut auf den Punkt“, weiß Matthias Hornschuh, vor allem wenn man bedenke, dass das GEMA-Urteil erstinstanzlich ist und sicherlich bis zum Europäischen Gerichtshof durchgekämpft wird, was lange dauern könne.

Von einem ist der GEMA-Vertreter aber fest überzeugt: Menschengemachte Musik werde nicht aussterben. „Sie wird in Zukunft vielleicht in kleinerem Umfang, auf sehr hohem Niveau und mit extremen Preisen stattfinden“, ist seine Prognose. Das sieht auch Informatiker Stephan Baumann so. „KI ist einfach nicht lebendig, sondern nur eine Technik. Daran lässt sich nicht rütteln, und Lebendigkeit und soziale Teilhabe sind das, was uns Menschen ausmacht“, fasst der Wissenschaftler zusammen, was er in dreißig Jahren Forschung über künstliche Intelligenz gelernt hat. Letztlich hänge es aus seiner Sicht auch immer von der Verantwortung des Einzelnen ab, inwieweit sich die Menschen der KI unterwerfen wollen. Ali Nikrang wiederum ist sich sicher, dass die nächste Künstlergeneration die neue Technologie als selbstverständlich betrachten und selbst gestalten wird.

Für Folkmusikerin Emily Portman ist die Sache ohnehin klar. Auf ihrem bevorstehenden Album, Dominion Of Spells, das sie gerade produziert, wird sie definitiv keine KI einsetzen. Die Albumkopie Orca hat sie zudem von den Plattformen löschen lassen. Im Studio setzt sie wie gewohnt auf handgemachte Musik und das unmittelbare Zusammenspiel mit anderen Musikschaffenden. Denn: „Ich will Menschen bewegen und sie zum Nachdenken über Geschichten anregen.“

Siehe zu diesem Thema auch die Rezension des Buches Wir geben uns auf – KI, Kultur und die Entwertung der Wissensarbeit von Matthias Hornschuh hier.

Aufmacher:
Stephan Baumann live

Foto: Promo

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