Der Schutz der Urheberrechte hat in Deutschland eine weitere Stärkung erfahren. Nach der Vereinbarung mit den öffentlich-rechtlichen Sendern konnte die Gesellschaft für die Wahrnehmung von Veranstaltungsrechten (GWVR) auch mit dem sozialen Netzwerk Tiktok eine Lizenzvereinbarung unterzeichnen.
Danach erhalten die Mitglieder des Verbandes ab sofort eine Vergütung von Handyvideos und sonstiger Mitschnitte ihrer Veranstaltungen, die auf der Internetplattform veröffentlicht werden. Die Regelung gilt auch für Künstlerinnen und Künstler, die als Veranstaltende Mitglied im GWVR sind und etwa ihre eigenen Konzerte organisieren sowie finanzieren.
Die GWVR ist eine Tochterorganisation des Bundesverbands der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDVK).
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