Erfolgsmeldung für alle Musikschaffenden: Das US-Tech-Unternehmen OpenAI muss das deutsche Urheberrecht befolgen. Das entschied das Landgericht München am 11. November 2025. In dem Prozess hatte der deutsche Musikrechteverwerter GEMA gegen den Entwickler und Betreiber des Chatbots ChatGPT wegen unerlaubter Vervielfältigung auf Schadensersatz geklagt, weil OpenAI seine Software ohne Zustimmung mit deutschen Musiktexten trainiert hatte.
Grundlage für das Verfahren war unter anderem die Nutzung von Liedern wie „Männer“ von Herbert Grönemeyer oder „Über den Wolken“ von Reinhard Mey. In dem Urteil der 42. Zivilkammer stimmten die Richter der Argumentation der GEMA zu, dass auch OpenAI für die Nutzung von deutschen Liedtexten in ChatGPT Lizenzgebühren zahlen muss.
Der Prozess gilt als Grundsatzverfahren und könnte in mehreren Ländern weitere Klagen nach sich ziehen. Vor allem bietet er aber die Aussicht für Musikschaffende auf eine Entlohnung ihrer Urheberrechte in den KI-Produkten. Wie genau sich dieses Urteil auf die Musikbranche auswirkt, wird Gegenstand eines umfassenden Artikels zum Thema in folker-Ausgabe #1.26 sein.






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